Funktionsbezeichnungen
Die Funktionsbezeichnungen bestehen aus drei Teilen. Als erstes wird der betriebliche Titel aufgeführt, dann folgen die Funktionsbezeichnung und eine Angabe zum Geltungsbereich der Tätigkeit. Funktionsbezeichnungen müssen klar aussagen, welche Tätigkeit der Mitarbeiter ausübt. Bei Bedarf kann zusätzlich die organisatorische Einheit angegeben werden, zum Beispiel, wenn Funktionsbezeichnungen häufiger vorkommen (z.B. "Obermeister, Pumpenwerkstatt Süd"). Zum Geltungsbereich der Tätigkeit wird angegeben, ob die Tätigkeit global, national oder auf einen bestimmten Standort ausgerichtet ist.