Fahrzeugbeschriftung

Kommunikationsmittel im Straßenverkehr
Nur wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge im Straßen- und Schienenverkehr
ein relevantes Kommunikationsmittel darstellen, rechtfertigen sich die Kosten einer Beschriftung. In diesem Fall kennzeichnen wir sie zumindest mit einem BASF-Logo auf der Fahrer- und Beifahrertür.

Nur wenn diese Logos vorhanden sind, können im hinteren Teil des Fahrzeugs weitere Beschriftungen hinzukommen. 

Bei Schienenfahrzeugen (inkl. Kesselwagen und Loks) sowie bei Straßenfahrzeugen, die für den Transport von Gefahrgütern vorgesehen sind, darf grundsätzlich weder das Logo noch ein anderer Hinweis auf die BASF angebracht werden.

Im Falle einer Fahrzeugbeschriftung kommen die
allgemeinen Regeln zu BASF-Logo, Logostreifen und Schrift
sowie die Gestaltungsregeln für Printmedien zur Anwendung.

 

Logoeinsatz