Werbemittel

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Werbegeschenke

  • Die Artikel sollen so ausgewählt werden, dass sie eine Beziehung zu dem Werteversprechen der Marke BASF und der betreffenden Individualmarke erkennen lassen. Die Markenregeln helfen dabei, zu entscheiden, ob der Werbeartikel hinsichtlich Innovation, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit eine Beziehung zum Unternehmen BASF zeigen lässt.
  • Bei Werbegeschenken gelten die allgemeinen Regeln des Corporate Design. Ob dabei das Logostreifenlayout angewendet werden kann, hängt von dem ausgewählten Artikel ab: Wenn die Platzierung des Logostreifens möglich ist, wird dieses Gestaltungsprinzip verwendet. Die beiden Logos können ansonsten auch unmittelbar auf einer in Unternehmensfarbe gefärbten Fläche stehen. Das Logo der Companion Marke (ehemals Feld 2,3 Marke) kann auf dem gleichen Hintergrund stehen. 
  • Grundsätzlich ist die Mindestbreite des BASF Logos auf allen Werbegeschenken 15 mm. Das Größenverhältnis zwischen BASF Logo und dem Logo der Companion Marke ist das gleiche wie bei allen anderen Medien (siehe Designdefinitionen der betreffenden Einzelmarke im Intranet).
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Werbegeschenke mit Companion Marke

Darstellung von Companion Marken auf Giveaways

 

Das Logo von Individualmarken kann prominent auf Werbegeschenken eingesetzt werden – vorausgesetzt das BASF Logo wird ebenfalls abgebildet.

Darüber hinaus unterstützen ergänzende individuelle Grafikelemente die Vermittlung der spezifischen Inhalte und Botschaften von Einzelmarken.

Die Regeln zur Nutzung und zur Darstellung dieser markenabhängigen Gestaltungselemente finden Sie in den Gestaltungsrichtlinien der jeweiligen Einzelmarke. Sind diese noch nicht in der Liste der genehmigten Einzelmarken bereitgestellt, dann können Sie sich an den verantwortlichen Markenmanager der betreffenden Individualmarke wenden.

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Bekleidung und Ausrüstung

Ausdruck von Identifikation und Kompetenz

Auf Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen wird der Arbeitgeber als Marke gezeigt. Companion Marken (ehemals Feld 2,3 Marken) können gegebenenfalls Bestandteil von Texten sein, die z.B. auf Bekleidung aufgestickt oder als Aufnäher angebracht werden. Ihr Logo erscheint auf diesem Kommunikationsmittel nicht.

Definitionen für die Darstellung des BASF Logos auf Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen finden Sie im Abschnitt Bekleidung und Ausrüstung in den medienspezifischen Regeln zur Umsetzung der Marke BASF.

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Bekleidung einer Companion Marke

  • Bei Arbeitskleidung kann der Name aufgestickt oder ein Namensschild angesteckt werden. Das Logo der Companion Marke wird hier nicht gezeigt. Als Text, z.B. im Namen einer organisatorischen Einheit, kann eine Companion Marke auch auf Arbeitskleidung gezeigt werden.
  • Bei angesteckten Namensschildern im Falle von Companion Marken - soweit dieser Markenkontaktpunkt für sinnvoll erachtet wird - ist das Logostreifenlayout mit dem Markierungsfeld die Grundlage der Gestaltung. 
  • Format, Ausrichtung und Größe sind nicht eingeschränkt. Diese Auswahl richtet sich nach dem Zweck und der Verfügbarkeit entsprechender Produkte. 
  • Der Umfang der personenbezogenen Angaben hängt von der Veranstaltung ab. Denkbar sind Vor- und Nachname, akademischer Grad, betrieblicher Titel, Funktion, Gruppengesellschaft/ Firmenname, Standort, Land.
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Beispiel für ein Namensschild einer Companion Marke

Vorlagedateien

Im Serviceangebot des Servicecenter Medien und Kommunikation finden Sie eine Vielfalt an Vorlagen für Namensschilder. Darüber hinaus steht Ihnen ESI/K beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der gestalterischen Umsetzung passender Namensschilder und deren Druck.

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Fahrzeugbeschriftung

Kommunikationsmittel im Straßenverkehr

  • Ob ein unternehmenseigenes Fahrzeug als Kommunikationsmittel genutzt werden soll und die Kosten der Anbringung von BASF Logo und gegebenfalls weiteren Beschriftungen sich lohnen, muss der Fahrzeugeigentümer oder Mieter im Einzelfall prüfen. Es wird nicht grundsätzlich empfohlen, Fahrzeuge zu beschriften. 
  • Bei Fahrzeugen, die für den Transport von Gefahrgütern vorgesehen sind, verzichten wir grundsätzlich auf das Anbringen jeglicher Hinweise auf die Marke BASF.
  • Wenn die Entscheidung getroffen wird, ein Fahrzeug zu beschriften, ist der erste Schritt stets die Anbringung eines BASF Logos auf der Fahrer- und Beifahrertür. Nur wenn diese Logos vorhanden sind, können im hinteren Teil des Fahrzeugs weitere Beschriftungen hinzukommen. Für Companion Marken (ehemals Feld 2,3 Marken) werden diese im Logostreifen neben dem BASF Logo platziert.
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Als Werbemittel grundsätzlich ungeeignet

  • Bei Schienenfahrzeugen (inkl. Kesselwagen und Loks) sowie bei Straßenfahrzeugen, die für den Transport von Gefahrgütern vorgesehen sind, darf grundsätzlich weder das Logo noch ein anderer Hinweis auf die BASF angebracht werden.
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Außenwerbung

Klare Wegweisung und stilgerechter Empfang

Schilder, Flaggen, Wegweiser etc. basieren auf der Kennzeichnung des Absenders BASF. Deshalb werden Companion Marken (ehemals Feld 2,3 Marken) gegebenenfalls im Text genannt, ihr Logo erscheint auf diesem Kommunikationsmittel nicht.

Diese Definitionen finden Sie unter den medienspezifischen Umsetzungsregeln der Marke BASF.

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Beispiel eines Paneelsystems

 

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